Die Lösung zur Erbauseinandersetzung von Immobilien

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Ausschluss der Teilungsversteigerung

Was tun, wenn die Interessen der Miterben auseinandergehen?

Ein Beispiel zweier Immobilienerben

Bruder

Will das geerbte Objekt veräußern, um sich Lebenswünsche zu erfüllen

Schwester

Will das geerbte Objekt langfristig verwalten, d.h. sanieren und vermieten

Die Miterben können gesetzlich nur zusammen über das Objekt verfügen.
Solange sie sich nicht auf einen Verkauf oder eine gemeinsame Verwaltung einigen, stehen sie im Konflikt.

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Die häufigsten Folgen ungelöster Erbkonflikte

Resultierende Komplikationen

Die aus Miterbenkonflikten resultierenden Probleme reichen von jahrelanger Dysfunktionalität über emotionalen Stress, finanzielle Einbußen und einen möglichen Verfall des Objekts.

Scheinbare Lösung

Eine Teilungsversteigerung ist kein geeigneter Ausweg. Dies insbesondere im Hinblick auf ihre Dauer und Kosten sowie den oftmals deutlich unter Marktwert ausfallenden Erlös.

Vermeintliche Alternativen

Es gibt zwar Käufer und Vermittler einzelner Erbteile. Diese erwerben einen Anteil jedoch zu starken Abschlägen. Anschließend erzwingen sie meist selbst die Teilungsversteigerung.

Die Remedium-Lösung: Konstruktiv, fair und für alle Beteiligten ein Gewinn

1

Anteilskauf im Wege der Teilerbauseinandersetzung

Remedium erwirbt den Erbanteil verkaufswilliger Miterben zu einer fairen, marktgerechten Bewertung. So erhalten diese schnell Liquidität, ohne auf eine Teilungsversteigerung angewiesen zu sein.

2

Professionelle Bewirtschaftung

Als neuer Miteigentümer übernimmt Remedium die Verwaltung, Vermietung und bei Bedarf die Sanierung der Immobilie – professionell, wertsteigernd und nachhaltig.

3

Vertraglicher Ausschluss der Teilungsversteigerung

Eine Teilungsversteigerung wird vertraglich dauerhaft ausgeschlossen. Verbleibende Miterben behalten ihre Eigentumsrechte und profitieren langfristig vom Immobilienwert.

4

Win-Win für alle Beteiligten

Verkaufswillige Miterben können ihre Pläne verwirklichen, verbleibende Miterben genießen Sicherheit, Entlastung und potenzielle Wertsteigerung – ohne Streit und ohne Zwang.

Win-win für Erbengemeinschaften

Ihre Remedium-Vorteile als veräußernder Miterbe

Schnelle Auszahlung

Statt jahrelanger Auseinandersetzungen erfolgt die Auszahlung bereits nach wenigen Monaten.

Ihr Vermögen nutzen

Sie können sich Lebenswünsche erfüllen oder wichtige Ausgaben tätigen.

Ethischer Ausstieg

Sie scheiden mit einem reinen Gewissen aus der Gemeinschaft aus und bewahren den Familienfrieden.

Ihre Remedium-Vorteile als verbleibender Miteigentümer

Rundum-sorglos-Paket

Remedium übernimmt sämtliche Verwaltungsmaßnahmen. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Vermögensvermehrung

Durch wertorientierte Bewirtschaftung und energetische Sanierung wird der Immobilienwert gesteigert.

Keine Teilungsversteigerung

Eine Teilungsversteigerung wird vertraglich dauerhaft ausgeschlossen. Ihre Miteigentümerstellung bleibt erhalten.

Management & Beirat

Das sagt die Presse über Remedium

Häufig gestellte Fragen

Generelle Fragen über Remedium

Wenn Sie Teil einer Eigentümergemeinschaft sind, die sich uneinig ist über die Handhabung der gemeinsamen Immobilie, kann eine Zusammenarbeit mit Remedium die geeignete Lösung sein. Wir sind bereit, Miteigentümer, die ihren Anteil an der Immobilie veräußern möchten, zu einem wertadäquaten Preis aus ihrer Eigentümerposition herauszukaufen. Anschließend verwalten wir das Objekt langfristig, nachhaltig und wertorientiert mit und für die verbleibenden Miteigentümer.

Zunächst stellen Sie uns online einige wenige grundlegende Informationen über Ihre Immobilie und Miteigentümergemeinschaft zur Verfügung. Kommt das Objekt für einen Ankauf in Betracht, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und erfragen weitere Informationen über Ihre Gemeinschaft, darunter auch die Zielsetzung Ihrer Miteigentümer. Ist diese kompatibel zu einer Zusammenarbeit mit Remedium, nehmen wir auf Basis der bis dahin vorliegenden Daten und Informationen sodann eine indikative Objektbewertung vor.

 

Wenn Ihnen diese zusagt, stellen wir uns und die Vorteile einer Zusammenarbeit mit Remedium, in Absprache mit Ihnen, Ihren Miteigentümern vor. Sollten diese einer Zusammenarbeit grundsätzlich offen gegenüberstehen, fragen wir weitere Dokumentation zur näheren Fallprüfung an und besichtigen die Immobilie. Hierbei können staatlich anerkannte Sachverständige durch uns hinzugezogen werden.

 

Daraufhin schärfen wir unser Angebot und stellen den Beteiligten zugeschnittene Vertragsvorschläge zur Verfügung, darunter neben einem Kaufvertrag auch eine Miteigentümervereinbarung für verbleibende Miteigentümer. Während der Kaufvertrag u.a. die Höhe des zu zahlenden Kaufpreises beinhaltet, legt die Miteigentümervereinbarung u.a. eine Liste an durch Remedium entwickelten Optimierungsmaßnahmen für das Objekt dar. Sobald sich Remedium mit den Beteiligten über den genauen Inhalt der Vertragswerke geeinigt hat, erfolgt eine notarielle Beurkundung der Verträge.

Ja, Remedium organisiert einen Notartermin für alle Beteiligten, um sowohl den Anteilskaufvertrag, als auch die Miteigentümervereinbarung für die Zusammenarbeit mit den verbleibenden Miteigentümern beurkunden zu lassen. Notare sind keine Interessenvertreter einer Partei, sondern gemäß ihrer Berufsordnung vielmehr unabhängige und unparteiische Betreuer (siehe § 14 BnotO).

Im Rahmen des Ankaufsprozesses stimmt sich Remedium mit allen Beteiligten auf ein passendes Vertragswerk ab, sodass Sie frühzeitig über alle Formalitäten informiert sind. Zudem bekommen Sie das finale Vertragswerk aus verbraucherschutzrechtlichen Gründen mindestens 14 Tage vor Beurkundung zugeschickt. Außerdem können Sie jederzeit einen Anwalt hinzuziehen, um sich von diesem bezüglich des Vertrages beraten zu lassen.

Remedium trägt alle im Rahmen des Ankaufsprozesses anfallenden Kosten. Für Sie als Miteigentümer ist der Prozess kostenlos.

Um sicherzustellen, dass die verbleibenden Miteigentümer sich nicht in einer Minderheitsposition befinden, können insgesamt maximal 50% einer Immobilie an Remedium verkauft werden.

Ein Anteilskauf durch Remedium ist in 12 Wochen darstellbar. Die Dauer kann variieren, abhängig von der Geschwindigkeit der Mitwirkung im Prozess auf Seiten der beteiligten Miteigentümer.

Es ist möglich, den an Remedium verkauften Immobilienanteil wieder zurückzukaufen.

Im Rahmen des Ankaufsprozesses stimmt sich Remedium mit allen Beteiligten auf ein passendes Vertragswerk ab, sodass Sie frühzeitig über alle Formalitäten informiert sind. Zudem bekommen Sie das finale Vertragswerk aus verbraucherschutzrechtlichen Gründen mindestens 14 Tage vor Beurkundung zugeschickt. Außerdem können Sie jederzeit einen Anwalt hinzuziehen, um sich von diesem bezüglich des Vertrages beraten zu lassen.

Um sicherzustellen, dass die verbleibenden Miteigentümer sich nicht in einer Minderheitsposition befinden, können insgesamt maximal 50% einer Immobilie an Remedium verkauft werden.

Ein Anteilskauf durch Remedium ist in 12 Wochen darstellbar. Die Dauer kann variieren, abhängig von der Geschwindigkeit der Mitwirkung im Prozess auf Seiten der beteiligten Miteigentümer.

Es ist möglich, den an Remedium verkauften Immobilienanteil wieder zurückzukaufen.

Im Rahmen des Ankaufsprozesses stimmt sich Remedium mit allen Beteiligten auf ein passendes Vertragswerk ab, sodass Sie frühzeitig über alle Formalitäten informiert sind. Zudem bekommen Sie das finale Vertragswerk aus verbraucherschutzrechtlichen Gründen mindestens 14 Tage vor Beurkundung zugeschickt. Außerdem können Sie jederzeit einen Anwalt hinzuziehen, um sich von diesem bezüglich des Vertrages beraten zu lassen.