Die Lösung zur Erbauseinandersetzung von Immobilien
- Schnelle Auszahlung Ihres Erbteils
- Keine Teilungsversteigerung
- Faire Bewertung statt hoher Preisabschlag
- Rundum-sorglos-Verwaltung
- Erhalt des Familienfriedens
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Wochen (bis zur Auszahlung)
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Versteckte Gebühren
100%
Ausschluss der Teilungsversteigerung
Was tun, wenn die Interessen der Miterben auseinandergehen?
Ein Beispiel zweier Immobilienerben
Bruder
Will das geerbte Objekt veräußern, um sich Lebenswünsche zu erfüllen

Schwester
Will das geerbte Objekt langfristig verwalten, d.h. sanieren und vermieten
Die Miterben können gesetzlich nur zusammen über das Objekt verfügen.
Solange sie sich nicht auf einen Verkauf oder eine gemeinsame Verwaltung einigen, stehen sie im Konflikt.
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Die häufigsten Folgen ungelöster Erbkonflikte

Resultierende Komplikationen
Die aus Miterbenkonflikten resultierenden Probleme reichen von jahrelanger Dysfunktionalität über emotionalen Stress, finanzielle Einbußen und einen möglichen Verfall des Objekts.
Scheinbare Lösung
Eine Teilungsversteigerung ist kein geeigneter Ausweg. Dies insbesondere im Hinblick auf ihre Dauer und Kosten sowie den oftmals deutlich unter Marktwert ausfallenden Erlös.
Vermeintliche Alternativen
Es gibt zwar Käufer und Vermittler einzelner Erbteile. Diese erwerben einen Anteil jedoch zu starken Abschlägen. Anschließend erzwingen sie meist selbst die Teilungsversteigerung.
Die Remedium-Lösung: Konstruktiv, fair und für alle Beteiligten ein Gewinn
1
Anteilskauf im Wege der Teilerbauseinandersetzung
Remedium erwirbt den Erbanteil verkaufswilliger Miterben zu einer fairen, marktgerechten Bewertung. So erhalten diese schnell Liquidität, ohne auf eine Teilungsversteigerung angewiesen zu sein.
2
Professionelle Bewirtschaftung
Als neuer Miteigentümer übernimmt Remedium die Verwaltung, Vermietung und bei Bedarf die Sanierung der Immobilie – professionell, wertsteigernd und nachhaltig.
3
Vertraglicher Ausschluss der Teilungsversteigerung
Eine Teilungsversteigerung wird vertraglich dauerhaft ausgeschlossen. Verbleibende Miterben behalten ihre Eigentumsrechte und profitieren langfristig vom Immobilienwert.
4
Win-Win für alle Beteiligten
Verkaufswillige Miterben können ihre Pläne verwirklichen, verbleibende Miterben genießen Sicherheit, Entlastung und potenzielle Wertsteigerung – ohne Streit und ohne Zwang.
Win-win für Erbengemeinschaften
Ihre Remedium-Vorteile als veräußernder Miterbe

Schnelle Auszahlung
Statt jahrelanger Auseinandersetzungen erfolgt die Auszahlung bereits nach wenigen Monaten.

Ihr Vermögen nutzen
Sie können sich Lebenswünsche erfüllen oder wichtige Ausgaben tätigen.

Ethischer Ausstieg
Sie scheiden mit einem reinen Gewissen aus der Gemeinschaft aus und bewahren den Familienfrieden.
Ihre Remedium-Vorteile als verbleibender Miteigentümer

Rundum-sorglos-Paket
Remedium übernimmt sämtliche Verwaltungsmaßnahmen. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Vermögensvermehrung
Durch wertorientierte Bewirtschaftung und energetische Sanierung wird der Immobilienwert gesteigert.

Keine Teilungsversteigerung
Eine Teilungsversteigerung wird vertraglich dauerhaft ausgeschlossen. Ihre Miteigentümerstellung bleibt erhalten.
Management & Beirat

Robert Lindenstreich
Geschäftsführender Gesellschafter
Robert Lindenstreich verfügt über langjährige Erfahrung aus dem Investment Banking, darunter bei Rothschild, und ist der Ideengeber und Visionär von Remedium. Er hat u.a. an der WHU-Otto Beisheim School of Management studiert.

Florian Kania
Geschäftsführender Gesellschafter
Florian Kania verfügt über langjährige Erfahrung aus dem Investment Banking, darunter bei Goldman Sachs, sowie dem Aufbau und der operativen Führung von Unternehmen. Er hat u.a. an der WHU-Otto Beisheim School of Management studiert.

RA Dr. Andreas Oldenbourg
Beirat & Gesellschafter
Dr. Andreas Oldenbourg ist Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht und der Transaktionsberatung, insbesondere in den Bereichen M&A, Private Equity und Venture Capital. In diesen Bereichen wird er u.a. von der Handelsblatt Publikation „Deutschlands Beste Anwälte“ seit Jahren in der Liste der „Best Lawyers“ geführt.

Prof. Dr. Axel Wieandt
Beirat & Gesellschafter
Prof. Dr. Axel Wieandt ist ein ausgewiesener Finanz- und immobilienexperte. Er war u.a. Vorstandsvorsitzender der Hypo Real Estate und pbb Deutsche Pfandbriefbank sowie der Valovis Bank.

Bastian Unger
Beirat & Gesellschafter
Das Family Office um Bastian Unger investiert in Immobilien, Beteiligungen und Kapitalanlagen und möchte Remedium durch die Immobiliennähe aktiv in der Entwicklung unterstützen.

Kurt Schöffer
Beirat & Gesellschafter
Kurt Schöffer ist Geschäftsführer des deutschen IT-Dienstleisters Auticon. Er hat das Unternehmen in einen Global-Player mit über 30 Standorten und rund 600 Mitarbeitenden ausgebaut. Davor war er langjähriger geschäftsführender Gesellschafter der DNS Gruppe.

Sebastian Johnston
Beirat & Gesellschafter
Sebastian Johnston ist langjähriger Unternehmer und Investor. Er hat
zahlreiche Technologieunternehmen gegründet und begleitet und ist u.a. Partner bei den Wachstumskapital-Fonds Armira Growth und La Famiglia.
Das sagt die Presse über Remedium

„Auch Verbraucherschützern wurde das neue Konzept schon vorgestellt. Einer der renommiertesten auf dem Gebiet ist Alexander Krolzik […] der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Idee der Remedium Gründer findet er interessant und durchaus erwägenswert für betroffene Familien [und] […] würde sie den ebenfalls neueren Teilverkäufen vorziehen.“

„Remedium […] erwirbt bislang nur Objekte, die auch an Dritte vermietbar sind. Das Unternehmen erstellt ein aktuelles Wertgutachten und nimmt in der Regel einen Abschlag von 15 bis 25 Prozent vor.“
„Wer verkaufen will, kriegt sein Geld, und derjenige, der die Immobilie behalten will, bleibt Miteigentümer und hat mit [Remedium] obendrein einen professionellen Partner, der sich um die wichtigen Dinge kümmert.‘ […] Verbraucherschützer halten das Angebot für durchaus überlegenswert […]“

„Oft merken wir [bei Remedium], dass selbst bei scheinbar zerstrittenen Erbengemeinschaften gute Gespräche mit den einzelnen Beteiligten möglich sind. Da sagt uns dann der eine Erbe: ‚Mit Ihnen redet der ja auch ganz anders als mit mir.'“
„Über ein Vertragswerk wird sichergestellt, dass mit dem Miteigentümer im Anschluss an den Kauf des Miteigentumsanteils alles richtig läuft. […] ‚Eine Teilungsversteigerung schließen wir vertraglich aus, denn wir wollen ja an Bord bleiben. Wir […] sind bereit, Objekte beispielsweise wertoptimierend zu sanieren.'“

„’Wir streben keinen Quick Flip an, sondern wollen ein langfristiges Portfolio […] geerbter Immobilien aufbauen.‘ […] Gehen Objekte [auf Wunsch des Miteigentümers] in den Verkauf, werde man sich ‚gegen ein Cash-Event nicht wehren, aber Schwerpunkt bleibt das Bündeln der Assets.'“

„Erbstreitigkeiten rund um Immobilien sind häufig – und teuer. Die Teilerbauseinandersetzung bietet einen Ausweg. Denn sie ermöglicht verkaufswilligen Erben Liquidität, ohne die übrigen Miteigentümer zu verdrängen.“

„[Die Remedium-Gründer] […] haben es in ihrer Familie erlebt, dass ein vererbtes Haus am Ende viel Zeit und Nerven kosten kann – und durch Streitigkeiten oft nicht mehr viel übrig bleibt vom eigentlichen Wert. Weil sie damit nicht allein dastehen, entschieden sie, eine Lösung für derlei Probleme zu entwickeln.“

„[Remediums] […] Interessenslage deckt sich mit der der verbleibenden Miteigentümer, sodass die Wahrscheinlichkeit für Konflikte bereits im Ausgangspunkt minimiert wird. Schließlich sind alle Parteien an einem Erhalt und einer wertorientierten Bewirtschaftung des Objektes interessiert.”

Häufig gestellte Fragen
Generelle Fragen über Remedium
Für wen eignet sich Remedium?
Wenn Sie Teil einer Eigentümergemeinschaft sind, die sich uneinig ist über die Handhabung der gemeinsamen Immobilie, kann eine Zusammenarbeit mit Remedium die geeignete Lösung sein. Wir sind bereit, Miteigentümer, die ihren Anteil an der Immobilie veräußern möchten, zu einem wertadäquaten Preis aus ihrer Eigentümerposition herauszukaufen. Anschließend verwalten wir das Objekt langfristig, nachhaltig und wertorientiert mit und für die verbleibenden Miteigentümer.
Wie funktioniert der Remedium-Prozess?
Zunächst stellen Sie uns online einige wenige grundlegende Informationen über Ihre Immobilie und Miteigentümergemeinschaft zur Verfügung. Kommt das Objekt für einen Ankauf in Betracht, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und erfragen weitere Informationen über Ihre Gemeinschaft, darunter auch die Zielsetzung Ihrer Miteigentümer. Ist diese kompatibel zu einer Zusammenarbeit mit Remedium, nehmen wir auf Basis der bis dahin vorliegenden Daten und Informationen sodann eine indikative Objektbewertung vor.
Wenn Ihnen diese zusagt, stellen wir uns und die Vorteile einer Zusammenarbeit mit Remedium, in Absprache mit Ihnen, Ihren Miteigentümern vor. Sollten diese einer Zusammenarbeit grundsätzlich offen gegenüberstehen, fragen wir weitere Dokumentation zur näheren Fallprüfung an und besichtigen die Immobilie. Hierbei können staatlich anerkannte Sachverständige durch uns hinzugezogen werden.
Daraufhin schärfen wir unser Angebot und stellen den Beteiligten zugeschnittene Vertragsvorschläge zur Verfügung, darunter neben einem Kaufvertrag auch eine Miteigentümervereinbarung für verbleibende Miteigentümer. Während der Kaufvertrag u.a. die Höhe des zu zahlenden Kaufpreises beinhaltet, legt die Miteigentümervereinbarung u.a. eine Liste an durch Remedium entwickelten Optimierungsmaßnahmen für das Objekt dar. Sobald sich Remedium mit den Beteiligten über den genauen Inhalt der Vertragswerke geeinigt hat, erfolgt eine notarielle Beurkundung der Verträge.
Muss ich für den Remedium-Prozess zum Notar? Ist der Notar neutral?
Ja, Remedium organisiert einen Notartermin für alle Beteiligten, um sowohl den Anteilskaufvertrag, als auch die Miteigentümervereinbarung für die Zusammenarbeit mit den verbleibenden Miteigentümern beurkunden zu lassen. Notare sind keine Interessenvertreter einer Partei, sondern gemäß ihrer Berufsordnung vielmehr unabhängige und unparteiische Betreuer (siehe § 14 BnotO).
Bekomme ich das Vertragswerk zur Durchsicht vorab zugeschickt?
Im Rahmen des Ankaufsprozesses stimmt sich Remedium mit allen Beteiligten auf ein passendes Vertragswerk ab, sodass Sie frühzeitig über alle Formalitäten informiert sind. Zudem bekommen Sie das finale Vertragswerk aus verbraucherschutzrechtlichen Gründen mindestens 14 Tage vor Beurkundung zugeschickt. Außerdem können Sie jederzeit einen Anwalt hinzuziehen, um sich von diesem bezüglich des Vertrages beraten zu lassen.
Wer trägt die Kosten für den Remedium-Prozess?
Remedium trägt alle im Rahmen des Ankaufsprozesses anfallenden Kosten. Für Sie als Miteigentümer ist der Prozess kostenlos.
Fragen von veräußernden Miteigentümern
Wie hoch darf die Quote eines zu verkaufenden Anteils sein?
Um sicherzustellen, dass die verbleibenden Miteigentümer sich nicht in einer Minderheitsposition befinden, können insgesamt maximal 50% einer Immobilie an Remedium verkauft werden.
Wie lange dauert es vom Angebot bis zur Auszahlung?
Ein Anteilskauf durch Remedium ist in 12 Wochen darstellbar. Die Dauer kann variieren, abhängig von der Geschwindigkeit der Mitwirkung im Prozess auf Seiten der beteiligten Miteigentümer.
Kann ich den an Remedium verkauften Immobilienanteil wieder zurückkaufen?
Es ist möglich, den an Remedium verkauften Immobilienanteil wieder zurückzukaufen.
Warum sollte ich keine Teilungsversteigerung beantragen oder mich an einen Erbteilskäufer wenden?
Im Rahmen des Ankaufsprozesses stimmt sich Remedium mit allen Beteiligten auf ein passendes Vertragswerk ab, sodass Sie frühzeitig über alle Formalitäten informiert sind. Zudem bekommen Sie das finale Vertragswerk aus verbraucherschutzrechtlichen Gründen mindestens 14 Tage vor Beurkundung zugeschickt. Außerdem können Sie jederzeit einen Anwalt hinzuziehen, um sich von diesem bezüglich des Vertrages beraten zu lassen.
Fragen von verbleibenden Miteigentümern
Wie hoch darf die Quote eines zu verkaufenden Anteils sein?
Um sicherzustellen, dass die verbleibenden Miteigentümer sich nicht in einer Minderheitsposition befinden, können insgesamt maximal 50% einer Immobilie an Remedium verkauft werden.
Wie lange dauert es vom Angebot bis zur Auszahlung?
Ein Anteilskauf durch Remedium ist in 12 Wochen darstellbar. Die Dauer kann variieren, abhängig von der Geschwindigkeit der Mitwirkung im Prozess auf Seiten der beteiligten Miteigentümer.
Kann ich den an Remedium verkauften Immobilienanteil wieder zurückkaufen?
Es ist möglich, den an Remedium verkauften Immobilienanteil wieder zurückzukaufen.
Warum sollte ich keine Teilungsversteigerung beantragen oder mich an einen Erbteilskäufer wenden?
Im Rahmen des Ankaufsprozesses stimmt sich Remedium mit allen Beteiligten auf ein passendes Vertragswerk ab, sodass Sie frühzeitig über alle Formalitäten informiert sind. Zudem bekommen Sie das finale Vertragswerk aus verbraucherschutzrechtlichen Gründen mindestens 14 Tage vor Beurkundung zugeschickt. Außerdem können Sie jederzeit einen Anwalt hinzuziehen, um sich von diesem bezüglich des Vertrages beraten zu lassen.