Tricks bei Teilungsversteigerung – So schützen Sie Ihr Erbe!
Streit in der Erbengemeinschaft? Wir zeigen, wie Sie eine Teilungsversteigerung verhindern können – ohne Anwalt oder Gericht.
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In Kürze: Teilungsversteigerung verhindern – so geht’s
Teilungsversteigerungen bedeuten oft 30–50 % Wertverlust, hohe Kosten und zerstören den Familienfrieden. Doch es gibt bessere Wege:
- Einvernehmliche Lösung: Erbteil an Remedium verkaufen, Immobilie im Familienbesitz halten, Versteigerung vertraglich ausschließen.
- Verzögerung durch Einwände: Mit Gutachten-Widerspruch oder Härtefall-Antrag die Versteigerung blockieren – juristisch anspruchsvoll.
- Strategischer Verkauf: Schnell Liquidität sichern und den Familienkonflikt beenden – ohne Gericht, ohne Zwang.
- Verhindern Sie die Teilungsversteigerung, bevor Streit, Wertverlust und emotionale Belastung unumkehrbar werden.
- Remedium bietet die faire Lösung: Wir kaufen Ihren Erbteil schnell, professionell und vertraglich ohne Teilungsversteigerung – zum Schutz Ihres Vermögens und des Familienfriedens.
Was ist eine Teilungsversteigerung überhaupt?
Wenn sich Miterben nicht einig werden, ob eine geerbte Immobilie verkauft, vermietet oder genutzt werden soll, kann jeder einzelne Erbe die Teilungsversteigerung beantragen. Das Gericht verkauft die Immobilie öffentlich – oft weit unter Marktwert.
Das Resultat:
- Kapitalverlust für alle Beteiligten
- Belastung des Familienfriedens
- langwierige Verfahren
Doch: Teilungsversteigerung blockieren oder sogar stoppen – das geht!

Warum Sie eine Teilungsversteigerung verhindern sollten
Eine Teilungsversteigerung erscheint vielen als letzter Ausweg bei Streit in der Erbengemeinschaft – doch sie ist meist der teuerste, konfliktreichste und emotional belastendste Weg. Sie sollten diesen Schritt nur in Erwägung ziehen, wenn alle anderen Optionen ausgeschöpft sind.
Diese Gründe sprechen klar gegen eine Teilungsversteigerung:
- Finanzieller Verlust: Der erzielte Preis liegt oft 30–50 % unter dem tatsächlichen Immobilienwert. Ein klarer Nachteil – vor allem für Miterben, die ihren Anteil eigentlich behalten möchten oder an einer gemeinsamen Lösung interessiert sind.
- Hohe Verfahrenskosten: Gericht, Sachverständige, Anwälte – die Teilungsversteigerung verursacht Kosten, die aus dem Verkaufserlös gedeckt werden müssen und alle Beteiligten belasten.
- Zerstörter Familienfrieden: Gerade wenn das geerbte Haus emotional aufgeladen ist, kann die Versteigerung zu tiefen Zerwürfnissen führen – mit langfristigen Folgen für das familiäre Miteinander.
- Langwieriger Ablauf: Teilungsversteigerungen ziehen sich häufig über Monate oder Jahre – während Streit, Stillstand und Wertverlust das Erbe belasten.
- Emotionale Belastung: Der Zwangsverkauf eines Elternhauses oder Kindheitsortes ist nicht nur finanziell, sondern oft auch emotional schmerzhaft.
Fazit: Verhindern Sie die Teilungsversteigerung, bevor sie Vermögen vernichtet und den Familienfrieden dauerhaft zerstört. Mit Remedium finden Erbengemeinschaften eine faire, schnelle und friedliche Lösung – ganz ohne Gericht.
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- Rundum-sorglos-Verwaltung
- Erhalt des Familienfriedens
Kosten der Teilungsversteigerung – Das unterschätzte Risiko
Viele Miterben unterschätzen die tatsächlichen Kosten einer Teilungsversteigerung. Neben den offensichtlichen Gerichts- und Gutachterkosten (nach dem Gerichts- und Kostengesetz GKG) entstehen oft auch zusätzliche Anwaltskosten, insbesondere wenn es zu Widersprüchen, Verzögerungen oder Beschwerden kommt.
Typische Kostenpositionen:
- Gerichtskosten (nach Verkehrswert gestaffelt)
- Kosten für das Verkehrswertgutachten
- Rechtsanwalt (freiwillig, aber oft notwendig)
- Zeitverlust und entgangene Mieteinnahmen
- Oft drastischer Verlust beim Versteigerungserlös (bis zu -50 % vom Marktwert)
In Summe kann die Teilungsversteigerung für alle Beteiligten teurer sein als ein außergerichtlicher Verkauf oder eine einvernehmliche Lösung. Deshalb lohnt sich der Vergleich – z. B. durch eine kostenlose Erbteilbewertung bei Remedium.
Gesetzliche Grundlagen bei Teilungsversteigerungen
Die rechtliche Basis für Teilungsversteigerungen findet sich im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Gemäß § 2042 BGB kann jeder Miterbe die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft verlangen – ist dabei keine Einigung möglich, bleibt häufig nur die Versteigerung des gemeinschaftlichen Nachlasses. Die Teilungsversteigerung wird nach § 180 ZVG durchgeführt und ist im Gegensatz zur klassischen Zwangsversteigerung nicht von Schulden abhängig, sondern dient allein der Aufhebung der Gemeinschaft.
Wichtig: Ein einzelner Miterbe kann die Teilungsversteigerung einseitig beantragen, auch gegen den Willen der anderen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig rechtliche und wirtschaftliche Alternativen – wie den Erbteilverkauf an Remedium – zu prüfen.
Wie kann ich eine Teilungsversteigerung verhindern?
Es gibt mehrere Wege, eine Teilungsversteigerung zu verzögern, abzuwenden oder sogar zu stoppen – sowohl rechtlich als auch strategisch. Hier die wichtigsten Optionen:
Einvernehmliche Teilerbauseinandersetzung (ohne Zwang)
Der eleganteste Weg: Ein Miterbe verkauft freiwillig seinen Anteil an einen Dritten, etwa an Remedium, der wiederum die Immobilie gemeinsam mit den verbleibenden Erben entwickelt. Mit Remedium lässt sich eine Teilungsversteigerung vertraglich ausschließen.


Die Teilungsversteigerung blockieren – durch Verzögerungstaktik
Es gibt rechtlich zulässige Mittel, um die Versteigerung hinauszuzögern, z. B.:
- Widerspruch gegen das Gutachten
- formale Fehler im Verfahrensablauf aufzeigen
- Einwände wegen unbilliger Härte geltend machen
Diese „Tricks bei Teilungsversteigerung“ sollten jedoch von Experten begleitet werden, um keine Fristen zu versäumen.


Strategischer Erbteilverkauf
Ein Verkauf des Erbteils an einen vertrauenswürdigen Partner wie Remedium bedeutet:
- Schnelle Liquidität für den verkaufswilligen Miterben
- Vertraglich gesicherter Verzicht auf die Teilungsversteigerung
- Bewahrung des Familienfriedens



FAQ
1. Was ist eine Teilungsversteigerung und wann kommt sie zum Einsatz?
Eine Teilungsversteigerung ist ein gerichtliches Verfahren zur Auflösung einer Erbengemeinschaft. Sie kommt zum Einsatz, wenn sich die Miterben nicht über die Verwertung einer geerbten Immobilie einigen können. Jeder Miterbe kann sie auch gegen den Willen der anderen Beteiligten beantragen.
2. Wie kann man eine Teilungsversteigerung verhindern?
Eine Teilungsversteigerung kann verhindert werden, indem sich die Miterben auf eine einvernehmliche Lösung einigen, zum Beispiel durch den Verkauf einzelner Anteile. Auch rechtliche Einwände wie Härtefallregelungen oder Verfahrensfehler können die Durchführung verhindern oder zumindest verzögern.
3. Welche Kosten entstehen bei einer Teilungsversteigerung?
Zu den Kosten zählen Gerichtskosten, Gutachterhonorare und gegebenenfalls Anwaltskosten. Zusätzlich fällt oft ein erheblicher wirtschaftlicher Verlust an, da Immobilien bei Teilungsversteigerungen häufig deutlich unter dem Verkehrswert verkauft werden.
4. Kann man durch den Verkauf des Erbteils eine Teilungsversteigerung vermeiden?
Ja, der Verkauf des Erbteils an einen externen Dritten wie Remedium ist eine wirksame Möglichkeit, die Teilungsversteigerung zu vermeiden. So erhalten verkaufswillige Miterben schnell Liquidität, während die Immobilie im Besitz der anderen Miterben bleiben kann.