Hausverkauf in der Erbengemeinschaft: Auszahlung, Optionen & Lösungen mit Remedium
- Wie funktioniert ein Hausverkauf in der Erbengemeinschaft – wer muss zustimmen?
- Welche Möglichkeiten gibt es, Miterben auszuzahlen oder selbst ausgezahlt zu werden?
- Was sind die Vor- und Nachteile von Teilungsversteigerung, Erbteilverkauf und Auszahlung?
- Wie unterstützt Remedium bei der konfliktfreien Erbauseinandersetzung von Immobilien?


Florian Kania
Das Wichtigste in Kürze
- Der Verkauf eines Hauses in einer Erbengemeinschaft erfordert die Zustimmung aller Miterben.
- Eine Auszahlung einzelner Erben ist möglich – wenn Einigung und Finanzierung gegeben sind.
- Alternativen wie Teilungsversteigerung bergen oft Verluste und Risiken.
- Remedium bietet eine faire, schnelle und konfliktfreie Lösung: den professionellen Ankauf von Erbanteilen.
Was bedeutet Erbengemeinschaft bei einer Immobilie?
Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie erben – meist handelt es sich um Geschwister oder entfernte Verwandte. Dabei wird das geerbte Haus nicht anteilig aufgeteilt, sondern alle Erben werden gemeinsam Eigentümer der gesamten Immobilie.
Das führt oft zu Spannungen: Ein Erbe möchte verkaufen, ein anderer vermieten oder selbst einziehen. Ohne Einstimmigkeit bleibt der Verkauf blockiert – was wiederum die Auszahlung einzelner Miterben unmöglich macht.
Warum kommt es so oft zu Streit beim geerbten Haus?
Unterschiedliche Lebensrealitäten führen zu Konflikten:
Ein Bruder möchte verkaufen, um Schulden zu tilgen oder sein eigenes Leben zu finanzieren, während die Schwester das Elternhaus als emotionale Erinnerung behalten möchte. Solche Fälle sind häufig und führen zu langen, teuren Auseinandersetzungen.
Eine typische Suchanfrage hierzu lautet:
„Geschwister erben Haus – einer will verkaufen“ – und genau hier wird es kompliziert.
Ohne Einigung kann sich kein Miterbe auszahlen lassen oder das Haus verkaufen.
Auszahlung Erbengemeinschaft: Wer kann das Haus übernehmen?
Wenn sich alle Miterben einig sind, kann das Haus verkauft oder einer ausgezahlt werden. Dafür ist eine professionelle Wertermittlung erforderlich – idealerweise durch einen Sachverständigen oder Makler.
Faktor | Einfluss auf den Immobilienwert |
---|---|
Lage | Hoher Einfluss (Zentralität, Region) |
Zustand der Immobilie | Sanierungsbedarf mindert den Wert |
Marktumfeld | Angebot & Nachfrage entscheidend |
Erschließung & Ausstattung | Modernisierungen wirken wertsteigernd |
Welche Möglichkeiten gibt es in einer Erbengemeinschaft mit Immobilie?
Hier eine Übersicht über die vier gängigsten Wege, wie mit geerbten Immobilien umgegangen werden kann:
Einvernehmlicher Verkauf
Alle Miterben einigen sich auf den Verkauf. Der Erlös wird anteilig aufgeteilt. Dies ist der einfachste und fairste Weg – aber nur möglich, wenn alle zustimmen.

Auszahlung durch Miterben
Ein Miterbe kann das Haus übernehmen, indem er die anderen auszahlt. Voraussetzung: Liquidität und Einigung über den Wert.
Tipp: Remedium bietet hier eine Lösung durch faire Bewertung und zügige Auszahlung des Anteils – ideal, wenn sich Erben nicht über eine private Lösung einigen können.

Verkauf des Erbteils
Ein Miterbe kann seinen Erbteil verkaufen – auch an einen Dritten.

Teilungsversteigerung
Wenn keine Einigung erzielt wird, kann jeder Miterbe eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen. Diese ist aber oft mit hohen Kosten, Wertverlusten und emotionalem Stress verbunden.
Kurzinfo zu Remedium: Remedium schließt die Teilungsversteigerung vertraglich aus und bietet stattdessen eine strukturierte und faire Erbauseinandersetzung.

Der clevere Weg: Wie funktioniert die Auszahlung mit Remedium?
Remedium ist ein spezialisierter Anbieter, der gezielt Anteile an geerbten Immobilien aufkauft – und so für alle Beteiligten eine tragfähige Lösung schafft.
Ihre Remedium-Vorteile als veräußernder Miterbe

Schnelle Auszahlung
Statt jahrelanger Auseinandersetzungen erfolgt die Auszahlung bereits nach wenigen Monaten.

Ihr Vermögen nutzen
Sie können sich Lebenswünsche erfüllen oder wichtige Ausgaben tätigen.

Ethischer Ausstieg
Sie scheiden mit einem reinen Gewissen aus der Gemeinschaft aus und bewahren den Familienfrieden.
Ihre Remedium-Vorteile als verbleibender Miteigentümer

Rundum-sorglos-Paket
Remedium übernimmt sämtliche Verwaltungsmaßnahmen. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Vermögensvermehrung
Durch wertorientierte Bewirtschaftung und energetische Sanierung wird der Immobilienwert gesteigert.

Keine Teilungsversteigerung
Eine Teilungsversteigerung wird vertraglich dauerhaft ausgeschlossen. Ihre Miteigentümerstellung bleibt erhalten.
Steuerliche und finanzielle Aspekte der Auszahlung
Beim Hausverkauf in der Erbengemeinschaft mit Auszahlung können Steuern fällig werden.
Weitere Kosten:
- Notargebühren
- Maklerprovision (falls nötig)
- Sachverständigenkosten
- ggf. Spekulationssteuer
Wichtig: Frühzeitig steuerlichen Rat einholen.

Fazit: Der Hausverkauf in der Erbengemeinschaft muss kein Konflikt sein
Die Erbengemeinschaft ist eine der komplexesten Formen des Eigentums. Ohne Einigung blockieren sich die Erben gegenseitig – und riskieren den Verfall des Vermögenswerts.
Der Auszahlungsweg bietet eine elegante Lösung – und wer keinen Käufer für seinen Anteil findet, hat mit Anbietern wie Remedium eine seriöse und faire Alternative.

FAQ
1. Wie kann ich Miterben auszahlen?
Durch einvernehmliche Einigung und eine professionelle Wertermittlung. Bei fehlender Einigung hilft ggf. ein neutraler Dienstleister wie Remedium.
2. Was tun, wenn sich Miterben nicht einigen?
Teilungsversteigerung ist eine Option – jedoch oft verlustreich. Alternativ kann man seinen Erbteil verkaufen oder eine Einigung mit Hilfe Dritter suchen.
3. Was kostet eine Auszahlung?
Kosten entstehen durch Gutachten, Notar und evtl. Finanzierungen. Der Kaufpreis wird auf Basis des Marktwertes ermittelt.
4. Was ist eine Teilungsversteigerung?
Ein gerichtliches Verfahren, um gemeinsames Eigentum zu veräußern. Meist verbunden mit Wertverlust und langem Zeitrahmen – daher nur als letzter Ausweg empfehlenswert.
5. Wie lange dauert die Auszahlung in einer Erbengemeinschaft?
Die Dauer hängt stark von der Einigungsbereitschaft der Miterben ab. Bei klarer Einigung und vorliegender Finanzierung kann die Auszahlung innerhalb weniger Wochen erfolgen. Kommt ein externer Käufer wie Remedium ins Spiel, erfolgt die Auszahlung häufig innerhalb von 2 bis 3 Monaten – deutlich schneller als bei gerichtlichen Verfahren.
6. Wie kann ich das Geld von einem Bankkonto in der Erbengemeinschaft auszahlen lassen?
Ein Bankkonto in der Erbengemeinschaft darf nur gemeinschaftlich verwaltet werden. Eine Auszahlung ist nur mit Zustimmung aller Miterben möglich. In der Regel müssen alle Beteiligten den Auszahlungsauftrag unterschreiben – oder es wird eine Vollmacht erteilt. Ohne Einigkeit ist keine rechtswirksame Auszahlung möglich.