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Sie sind ESG-Anleger?

Remedium wird durch ausgewählte Unternehmerfamilien und private Kapitalgeber mit Langfristperspektive begleitet.

 

Partner fördern Remediums Beitrag zu Nachhaltigkeit, Verbraucherschutz und familiärem Zusammenhalt – und erhalten zugleich Zugang zu einer Immobilien-Anlageklasse mit einem auskömmlichen Risiko-Rendite-Profil.

Ausgewählte Investoren

Ausgewählte Investoren

Wir nehmen derzeit unverbindliche Interessensbekundungen von privaten Kapitalgebern ab EUR 250.000 sowie Family Offices und institutionellen Investoren entgegen.

Die Fachpresse über Remedium

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Institutionelle Investoren erhalten über die Plattform [von Remedium] erstmals Exposure zu einem strategisch aggregierten Portfolio geerbter Immobilienanteile als Assetklasse, die renditestark, resilient und ESG-konform ist.

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[Der] […] Preisabschlag im Ankauf [verringert] die Abhängigkeit von späteren Wertsteigerungen und mündet zudem in überdurchschnittlichen Mietrenditen. Unter anderem aufgrund der der dem Ansatz inhärenten energetischen Ertüchtigung sowie Konfliktresolution ist zudem eine ESG-Konformität gewahrt.

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Die Finanzierung von Wohnimmobilien-Anteilskäufen durch institutionelles Eigenkapital ist in den USA im Übrigen bereits seit einigen Jahren gang und gäbe. Sie hat ein aggregiertes US-Dollar-Volumen im mindestens hohen einstelligen Milliardenbereich erreicht.

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‚Remedium bietet ein auskömmliches Risk-Return-Profil […] in den Kategorien Core und Core Plus […].‘ Um neben den stetigen Mieterträgen auch vom Verkaufserlös der Immobilien zu profitieren, sollten Investoren aber einen Anlagehorizont von mindestens zehn Jahren mitbringen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen richten sich ausschließlich an professionelle und semi-professionelle Anleger im Sinne des § 1 Abs. 19 Nr. 32, 33 KAGB mit einer Mindestinvestitionssumme von EUR 250.000. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Unternehmensdarstellung und stellen kein öffentliches Angebot und keine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Erwerb von Anteilen dar. Eine Beteiligung ist ausschließlich auf Grundlage individueller Vereinbarungen bzw. künftiger Angebotsunterlagen möglich. Privatanleger im Sinne des § 1 Abs. 19 Nr. 31 KAGB sind nicht zugelassen. Investitionen in Immobilien sind mit Risiken verbunden und können bis zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen. Frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Zitate der Fachmedien stammen aus unabhängigen journalistischen Veröffentlichungen. Rendite- und Risikoeinschätzungen sind Meinungen.