
Teilerbauseinandersetzung bei Immobilien – Strategien, Kosten und Lösungen mit Remedium
- Was bedeutet Teilerbauseinandersetzung bei Immobilien?
- Welche Kosten entstehen bei einer Teilerbauseinandersetzung?
- Was ist der Unterschied zwischen Teilerbauseinandersetzung und Teilungsversteigerung?
- Wie kann Remedium bei Streit in Erbengemeinschaften helfen?

Das Wichtigste in Kürze
Eine Teilerbauseinandersetzung ist oft der sinnvollste Weg, Konflikte in Erbengemeinschaften zu lösen – vor allem dann, wenn es um Immobilien geht. Sie ermöglicht die Aufteilung einzelner Nachlasswerte, ohne den gesamten Nachlass zu betreffen. Besonders wertvoll wird sie, wenn ein Erbe verkaufen möchte und die anderen nicht.
5 zentrale Punkte:
- Definition: Nur ein Teil des Nachlasses wird verteilt, z. B. durch Verkauf eines Erbteils
- Formen: Gegenständlich (Immobilie) oder persönlich (Erbe scheidet gegen Abfindung aus)
- Vorteile: Vermeidung von Streit, schnelle Liquidität, geregelte Abläufe
- Spezialfall Immobilie: Nicht teilbar, hohe Risiken bei Teilungsversteigerung
- Lösung mit Remedium: Anteilskauf, Bewirtschaftung, Verzicht auf Versteigerung
Was ist eine Teilerbauseinandersetzung?
Definition: Eine Teilerbauseinandersetzung ist die teilweise Aufteilung des Nachlasses unter den Erben. Sie ist möglich, wenn:
- alle Miterben zustimmen oder
- eine Teilungsanordnung im Testament besteht.
Formen:
- Gegenständlich: Nur bestimmte Vermögenswerte (z. B. Immobilie, Konten) werden verteilt
- Persönlich: Ein Miterbe wird ausgezahlt und scheidet aus der Erbengemeinschaft aus
Typische Gründe, warum eine Teilerbauseinandersetzung sinnvoll sein kann

Konflikte unter Miterben
Uneinigkeit über Nutzung oder Verkauf

Unverkaufte Immobilien
Blockierte Objekte oder laufende Verfahren

Wunsch nach Liquidität
Einzelne Miterben brauchen kurzfristig Geld

Testamentarische Vorgaben
Nachlassregelungen erzwingen Aufteilung

Besonderheiten bei Immobilien & Grundstücken
Die Teilerbauseinandersetzung bei Immobilien stellt einen Spezialfall dar. Immobilien lassen sich nicht ohne weiteres teilen.
Mögliche Herausforderungen:

Verkaufswunsch eines Erben vs. Haltewunsch eines anderen
Teilungsversteigerung droht bei Uneinigkeit

Immobilie wird zur Belastung für alle Beteiligten
So funktioniert die Teilerbauseinandersetzung mit Remedium
Remedium bietet eine Lösung für zerstrittene Erbengemeinschaften – schnell, professionell und fair.
Remedium-Vorgehen:
- Anteilskauf: Remedium kauft den Anteil eines Miterben auf
- Bewirtschaftung: Verwaltung, Sanierung und Vermietung der Immobilie
- Ausschluss der Teilungsversteigerung: Vertraglich garantiert
Vorteile von Remedium:
Vorteil | Verkäufer | Verbleibende Miterben |
---|---|---|
Schnelle Auszahlung | Ja | - |
Kein Streit mehr | Ja | Ja |
Kein Nutzungsentgelt | Ja | Ja |
Werterhalt der Immobilie | - | Ja |
Verwaltung übernommen | - | Ja |
Keine Teilungsversteigerung | Ja | Ja |
Steuerliche Aspekte

Grunderwerbsteuer
Kann anfallen, spielt im Regelfall aber keine Rolle für den Käufer

Schenkungssteuer
Nur relevant bei unentgeltlicher Übertragung

Einkommensteuer
In der Regel nicht relevant
Teilerbauseinandersetzung Notarkosten & Vertragsgestaltung
Ein oft unterschätzter Aspekt im Rahmen der Teilerbauseinandersetzung sind die damit verbundenen Notarkosten. Insbesondere bei der Übertragung von Immobilien oder Erbteilen im Grundbuch ist eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich.
Typische Leistungen eines Notars im Rahmen einer Teilerbauseinandersetzung:
- Erstellung eines Kaufvertrags oder Übertragungsvertrags
- Beratung zur rechtlichen Strukturierung des Erbteilverkaufs
- Beurkundung der Vereinbarung zur Teilerbauseinandersetzung
- Grundbuchänderung (Eintragung des neuen Eigentümeranteils)
Kostenrahmen:
- Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
- Grundlage ist der Verkehrswert des Erbteils bzw. der Immobilie.
- In der Praxis bewegen sich die Notarkosten für eine einfache Beurkundung samt Grundbucheintrag oft im Bereich von 1,0% bis 1,5% des Immobilienwerts.
Beispiel: Wird ein hälftiger Erbteil an einer Immobilie im Wert von 400.000 Euro übertragen, können die Notarkosten ca. 2.000 bis 3.000 Euro betragen.
Hinweis: Bei Remedium sind diese Schritte durch klare Abläufe und Erfahrungswerte effizient organisiert. In vielen Fällen können durch Kooperationen mit erfahrenen Partner-Notaren sowohl Kosten als auch Bearbeitungszeiten reduziert werden.

FAQ
1. Was ist eine Teilerbauseinandersetzung und wann ist sie sinnvoll?
Eine Teilerbauseinandersetzung ist die teilweise Aufteilung des Nachlasses unter den Erben – entweder durch Zustimmung aller oder durch testamentarische Anordnung. Sie ist sinnvoll, wenn etwa nur ein Erbe seinen Anteil verkaufen möchte oder ein Teil des Nachlasses wie z. B. eine Immobilie noch nicht verwertet werden kann.
2. Wer trägt die Notarkosten bei einer Teilerbauseinandersetzung?
Grundsätzlich tragen die Vertragsparteien die Notarkosten anteilig. Bei einer professionell begleiteten Lösung, z. B. über Remedium, sind diese Kosten transparent kalkuliert und durch Partnernetzwerke oft vergünstigt.
3. Fällt bei einer Teilerbauseinandersetzung Grunderwerbsteuer an?
Ja, wenn ein Erbteil gegen Entgelt übertragen wird (z. B. beim Verkauf an Remedium), fällt in der Regel Grunderwerbsteuer an. Eine genaue Einschätzung sollte durch einen Steuerberater erfolgen.
4. Was ist der Unterschied zur Teilungsversteigerung?
Während die Teilungsversteigerung meist zwangsweise und mit hohen Verlusten verbunden ist, ist die Teilerbauseinandersetzung eine freiwillige, vertraglich geregelte Einigung. Sie ist konstruktiv und erhält oft den Familienfrieden.
5. Was kostet eine Teilerbauseinandersetzung mit Remedium?
Das kommt auf den Fall an – Remedium bietet eine kostenlose Erstberatung und erstellt ein faires Kaufangebot für den Erbteil. Notarkosten und Steuern werden im Prozess transparent dargestellt.