Erbengemeinschaft: Was tun, wenn einer blockiert?
Ein Miterbe stellt sich quer? Der Hausverkauf steht still?
Erbstreitigkeiten können die Abwicklung lähmen – emotional und finanziell. Remedium schafft Klarheit: mit kostenloser Erbteilprüfung oder einem unverbindlichen Erstgespräch.
Häufige Probleme in der Erbengemeinschaft
Erbengemeinschaften sind oft Zwangsgemeinschaften – mit teuren Folgen, wenn keine Einigung möglich ist:
Einer blockiert den Hausverkauf
Miterbe stellt sich quer oder kümmert sich nicht

Keine Einigung bei Auszahlung oder Nutzung

Stillstand bei der Erbauseinandersetzung
Kann ein Miterbe den Hausverkauf immer verhindern?
Nein. Zwar ist für den Verkauf einer geerbten Immobilie grundsätzlich die Zustimmung aller Miterben erforderlich – ein einzelner Miterbe kann also zunächst blockieren. Dauerhaft verhindern kann er den Verkauf aber nicht:
Über Wege wie die Teilungsversteigerung oder den Verkauf des eigenen Erbteils lässt sich die Blockade überwinden – auch ohne seine Zustimmung.
Was tun, wenn in der Erbengemeinschaft einer blockiert?
Wenn ein Miterbe den Hausverkauf, die Auszahlung oder die Aufteilung verweigert, steht die gesamte Erbengemeinschaft still. Die Folge: Stillstand, Streit und finanzielle Verluste. Doch auch ohne Zustimmung des blockierenden Miterben gibt es verschiedene Auswege – je nach Situation und Zielsetzung.
Kommunikation & Verhandlungen
Der erste Schritt sollte immer der Versuch sein, offen zu kommunizieren und die unterschiedlichen Interessen abzugleichen. Viele Konflikte lassen sich durch ein moderiertes Gespräch entschärfen. In schwierigen Fällen kann ein neutraler Mediator helfen, Blockaden zu lösen und Kompromisse zu finden.


Erbteilungsvertrag
Kommen die Erben zu einer Einigung, kann diese in einem schriftlichen Auseinandersetzungsvertrag dokumentiert werden – unter Einbindung eines Notars. Dies ist insbesondere bei Immobilienbesitz gängig, um klare Verhältnisse zu schaffen. Wir empfehlen, hierfür juristische Beratung in Anspruch zu nehmen.


Teilungsversteigerung
Falls keine freiwillige Einigung gelingt, besteht die Möglichkeit, eine gerichtliche Erbteilungsklage zu erheben:
- Ziel: Zustimmung des blockierenden Miterben gerichtlich ersetzen.
- Voraussetzung: Immobilie muss zuvor versteigert und beweglicher Nachlass verkauft sein.
- Sehr aufwendig, teuer und langwierig – meist die letzte Eskalationsstufe.


Auszahlung durch andere Miterben
Ein häufig gewählter Weg: Ein einzelner Erbe übernimmt das Haus und zahlt die anderen aus. Voraussetzung ist:
- Zahlungsfähigkeit des übernehmenden Miterben.
- Bereitschaft zur Einigung – auch vom blockierenden Erben.
Diese Variante ist besonders bei familiärer Nähe und stabilen Verhältnissen praktikabel.


Verkauf des Erbanteils
Wer sich nicht auf jahrelange Diskussionen einlassen will, kann seinen Erbanteil auch verkaufen – ohne Zustimmung der übrigen Miterben.
- Viele Anbieter verlangen hohe Preisabschläge. Remedium fährt einen anderen Ansatz!
- Remedium ermöglicht einen klaren Ausstieg und Liquidität.


Faire Lösung für Immobilien-Erbengemeinschaften – mit Remedium
Vermeiden Sie Streit, langwierige Verfahren und Wertverluste:
Remedium kauft Ihren Erbanteil schnell, fair und ohne Vorleistung – mit Rücksicht auf alle Beteiligten.
- Auszahlung innerhalb weniger Wochen
- Faire Bewertung statt hohem Preisabschlag
- Keine Teilungsversteigerung
- Remedium übernimmt Verwaltung, Sanierung & Kommunikation
- Keine versteckten Kosten – Gebührenfreie Prüfung & Ankauf


Was tun, wenn in der Erbengemeinschaft einer blockiert?
Problem | Lösung mit Remedium |
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Miterbe verweigert Verkauf | Remedium bietet die Lösung: Hier kostenlos Anfragen |
Erbengemeinschaft kann sich nicht einigen | |
Hausverkauf wird blockiert | |
Miterbe kümmert sich nicht |
Warum Remedium?
- Schnelle Auszahlung Ihres Erbteils
- Keine Teilungsversteigerung
- Faire Bewertung statt hohem
- Preisabschlag
- Rundum-sorglos-Verwaltung
- Erhalt des Familienfriedens
Remedium bietet keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen oder der Gestaltung von Verträgen empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts oder Notars.
Bei allen anderen Sachverhalten im Rahmen der Remedium-Lösung – von der Ankaufsprüfung bis zur Umsetzung der Erbauseinandersetzung – steht Ihnen Remedium als verlässlicher Partner zur Seite
Checkliste: Was tun, wenn einer blockiert?
Ergänzt eine leicht verständliche 5-Schritte-Checkliste, z. B.:
- Maßnahme einordnen (Verwaltung oder Auseinandersetzung?)
- Frist setzen, Nachweise sichern
- Mediation prüfen
- Verkauf vorbereiten
- Exit-Option prüfen: Erbteilverkauf mit Remedium
Fazit: Wenn ein Miterbe blockiert – handlungsfähig bleiben
Eine blockierende Erbengemeinschaft muss kein Dauerzustand sein. Auch wenn ein einzelner Miterbe den Hausverkauf oder die Aufteilung verhindert, gibt es rechtliche, wirtschaftliche und vermittelnde Wege, den Stillstand zu durchbrechen – ohne jahrelange Gerichtsverfahren. Ob durch Mediation, Teilungsversteigerung oder den Verkauf des eigenen Anteils: Wer handelt, schafft Klarheit. Remedium bietet Ihnen dafür eine faire, schnelle und diskrete Lösung – individuell, ohne Risiko und mit dem Ziel, den Familienfrieden zu wahren. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance auf eine professionelle Erbabwicklung und lassen Sie Ihren Erbteil kostenlos prüfen.

FAQ
Was passiert, wenn eine Erbengemeinschaft sich nicht einig ist?
Ohne Einigung bleibt das Erbe ungeteilt – oft über Jahre.
Was tun, wenn ein Erbe blockiert?
Je nach Situation gibt es rechtliche und wirtschaftliche Auswege – z. B. den Verkauf Ihres Erbteils via Remedium.
Kann ich meinen Anteil verkaufen, wenn die anderen nicht mitziehen?
Ja, auch gegen den Willen der übrigen Erben.