Teilungsversteigerung in der Erbengemeinschaft: Ablauf, Risiken und bessere Lösungen
- Was eine Teilungsversteigerung ist und wann sie angewendet wird
- Wie das Verfahren abläuft und was es kostet
- Welche Risiken für Erbengemeinschaften bestehen
- Warum Remedium eine effiziente Alternative bieten


Das Wichtigste in Kürze
- Eine Teilungsversteigerung ist ein gerichtliches Verfahren zur Auflösung einer Erbengemeinschaft, wenn sich die Miterben nicht einigen können.
- Sie ist oft mit hohen Kosten, langwierigen Abläufen (6–24 Monate) und emotionalen Konflikten verbunden.
- Der Versteigerungserlös liegt meist deutlich unter dem Marktwert, was zu erheblichen finanziellen Verlusten führt.
- Die Gerichtskosten, Gutachtergebühren und Anwaltskosten summieren sich schnell auf mehrere Tausend Euro.
- Eine einvernehmliche Lösung ist oft nicht erreichbar, da jeder Miterbe eine Teilungsversteigerung allein beantragen kann.
Remedium bietet die clevere Alternative zur Teilungsversteigerung in der Erbengemeinschaft:
- Schnelle Auszahlung an verkaufswillige Miterben zu einem fairen, marktgerechten Preis
- Keine Versteigerung nötig – damit entfallen Gerichtskosten, Zeitverlust und familiäre Eskalationen
- Verbleibende Miterben behalten ihre Stellung – Remedium übernimmt Verwaltung, ggf. Sanierung und Vermietung
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Was ist eine Teilungsversteigerung?
Die Teilungsversteigerung ist ein gerichtliches Verfahren zur Auflösung einer Gemeinschaft – in der Regel einer Erbengemeinschaft. Dabei wird eine Immobilie öffentlich versteigert, um den Verkaufserlös unter den Miterben aufzuteilen. Juristisch geregelt ist dies in den §§ 180 ff. ZVG.
Eine Teilungsversteigerung unterscheidet sich von der klassischen Zwangsversteigerung insofern, als dass sie nicht auf Schulden basiert, sondern auf dem Wunsch, eine gemeinsame Eigentumsform aufzulösen.
Teilungsversteigerung in der Erbengemeinschaft
Gerade in einer Erbengemeinschaft führt Uneinigkeit schnell zur Eskalation: Ein Erbe möchte verkaufen, der andere behalten. Ohne einstimmige Lösung blockieren sich die Parteien gegenseitig. Das Gesetz erlaubt jedem Miterben, eine Teilungsversteigerung zu beantragen, selbst gegen den Willen der anderen Erben.
Typische Gründe für diesen Schritt:
- Uneinigkeit über Verkauf oder Nutzung
- Finanzielle Notlage eines Miterben
- Fehlender Konsens über Sanierung oder Vermietung
Hier setzt Remedium an:
- Statt Zwangsversteigerung: Remedium kauft den Anteil verkaufswilliger Miterben direkt – fair, schnell und transparent.
- Vermeiden Sie langwierige Verfahren und familiäre Konflikte – sprechen Sie jetzt mit einem Experten von Remedium.
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Ablauf einer Teilungsversteigerung – Schritt für Schritt erklärt
Eine Teilungsversteigerung in der Erbengemeinschaft ist ein juristischer Weg, um eine festgefahrene Situation aufzulösen. Der Ablauf folgt dabei einem gesetzlich geregelten Verfahren. Im Folgenden zeigen wir dir alle Schritte im Detail – von der Antragstellung bis zur Verteilung des Erlöses.
1. Antrag beim Amtsgericht
- Ein Miterbe reicht den Antrag zur Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht ein.
- Wichtig: Es reicht aus, wenn ein einziger Miterbe diesen Antrag stellt – auch gegen den Willen der übrigen Erben.
Beispiel: Ein Bruder möchte das geerbte Haus verkaufen, die Schwester nicht. Der Bruder kann die Teilungsversteigerung alleine beantragen.


2. Gericht beauftragt ein Verkehrswertgutachten
- Das Gericht bestellt einen öffentlich bestellten Sachverständigen zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens.
- Dieses Gutachten legt fest, welcher Mindestwert (sogenanntes „geringstes Gebot“) bei der Versteigerung angesetzt wird.
Tipp: Ein zu niedriger Verkehrswert kann zu einem Verkauf deutlich unter Marktwert führen – ein Risiko für alle Beteiligten.


3. Öffentliche Bekanntmachung des Versteigerungstermins
- Nach Fertigstellung des Gutachtens wird der Versteigerungstermin offiziell bekannt gegeben, häufig im Amtsblatt oder auf der Gerichtshomepage.
- Parallel informiert das Gericht die Miterben sowie alle bekannten Gläubiger.
Ziel: Transparenz schaffen und möglichst viele Bieter zum Termin einladen.


4. Versteigerung der Immobilie
- Die Versteigerung findet in einem Sitzungssaal des Amtsgerichts statt.
- Interessenten geben Gebote ab – der Meistbietende erhält den Zuschlag, wenn das Mindestgebot erreicht wird. Es handelt sich um eine Zwangsverwertung – Emotionen oder familiäre Bindung spielen keine Rolle.
Problem: Oft erzielen Immobilien in Teilungsversteigerungen deutlich niedrigere Preise als auf dem freien Markt.


5. Verteilung des Erlöses
- Nach dem Zuschlag wird der Versteigerungserlös anteilig an die Erben verteilt, abzüglich der Kosten.
- Die Aufteilung richtet sich nach dem im Testament oder per Gesetz festgelegten Erbanteil.
Hinweis: Bestehen noch offene Schulden oder Gläubigeransprüche, werden diese vorab vom Erlös abgezogen.


Wie lange dauert eine Teilungsversteigerung?
Die Dauer variiert stark, aber realistisch sind 6 bis 24 Monate von der Antragstellung bis zur Auszahlung des Erlöses. Verzögerungen entstehen häufig durch:
- Rechtsmittel der anderen Miterben
- Gutachten- und Bewertungsschwierigkeiten
- Überlastung der Amtsgerichte
Was kostet eine Teilungsversteigerung konkret?
Die tatsächlichen Kosten einer Teilungsversteigerung variieren je nach Objektwert, Dauer und Rechtslage. Die folgende Übersicht zeigt typische Posten – mit Beispielwerten für eine Immobilie im Wert von 500.000 €:
Kostenfaktor | Typische Höhe | Erläuterung |
---|---|---|
Gerichtskosten | ca. 3.000 – 4.000 € | Nach GNotKG – abhängig vom Wert der Immobilie und dem Verfahren |
Gutachterkosten | ca. 2.000 – 3.000 € | Verkehrswertgutachten vom Gericht beauftragt |
Rechtsanwaltskosten | ca. 2.000 – 5.000 € (pro Partei) | Komplexität, Zahl der Beteiligten und Einwendungen erhöhen die Summe |
Verzögerungskosten | indirekt: Wertverlust 10–25 % = bis zu 125.000 € | Immobilie wird unter Wert versteigert, oft deutlich unter Verkehrswert |
Verfahrenskosten gesamt | 7.000 – 12.000 € direkt + hoher potenzieller Erlösverlust | Je nach Verlauf, Beteiligung und Streitstand |
Hinweis: Diese Zahlen sind Näherungswerte. Die tatsächlichen Kosten können stark variieren – insbesondere bei Einsprüchen, Ablehnung des Gutachtens oder Wiederholung des Verfahrens.
Wer zahlt das alles?
- Initial zahlt der Antragsteller die Gerichtskosten und evtl. das Gutachten.
- Anwaltskosten trägt jeder Miterbe für sich – in der Regel freiwillig, aber faktisch oft notwendig.
- Verlust durch Versteigerung geht zu Lasten aller Erben, da der Verkaufserlös meist unter dem Marktwert liegt.
Durch Remedium lassen sich viele dieser Kosten vollständig vermeiden:
- Keine Gerichts- oder Gutachterkosten – da keine Versteigerung erfolgt.
- Kein Wertverlust durch Zwangsverwertung – Remedium zahlt marktgerechte Preise.
- Keine monatelangen Verfahren oder Verzögerungskosten – schnelle, direkte Auszahlung.
- Keine Anwaltsstreitigkeiten mit Miterben – stattdessen gütliche Lösung mit Beteiligung aller.
Fazit: Wer mit Remedium zusammenarbeitet, spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern oft auch einen fünfstelligen Betrag, der bei einer Teilungsversteigerung unwiederbringlich verloren gehen kann.
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Risiken und Nachteile einer Teilungsversteigerung
„Wenn aus Erbe Verlust wird – warum Teilungsversteigerungen oft teuer und zerstörerisch sind“
Die Teilungsversteigerung ist eine juristische Notlösung – doch für viele Erbengemeinschaften entpuppt sie sich als emotional belastend, finanziell nachteilig und zeitlich unkalkulierbar. Wer diesen Schritt geht, sollte sich über die konkreten Risiken im Klaren sein:

1. Wertverlust durch Versteigerung unter Verkehrswert
In vielen Fällen wird die Immobilie deutlich unter ihrem tatsächlichen Marktwert versteigert. Preisabschläge von 10–30 Prozent sind keine Seltenheit – insbesondere bei kurzfristigen oder konfliktbehafteten Verfahren.

2. Verzögerungen durch gerichtliche Verfahren
Der Ablauf zieht sich häufig über Monate oder Jahre. Verzögerungstaktiken, Einsprüche, Gutachtenstreitigkeiten und überlastete Gerichte verlängern das Verfahren erheblich.

3. Familiäre Konflikte verschärfen sich
Die Antragstellung zur Teilungsversteigerung wirkt oft wie eine Eskalation. Aus Erbstreitigkeiten werden persönliche Zerwürfnisse, die familiäre Beziehungen dauerhaft zerstören können.

4. Verlust der Kontrolle über den Verkaufsprozess
Erben verlieren die Einflussnahme auf Preis, Käufer und Zeitpunkt. Entscheidungen werden vom Gericht und durch das Meistgebot eines fremden Dritten getroffen – nicht von den Eigentümern selbst.

5. Unvorhersehbare Kostenentwicklung
Neben den festen Gerichtskosten entstehen häufig zusätzliche Anwalts-, Sachverständigen- und Verzögerungskosten. Diese können sich im Verlauf des Verfahrens erheblich summieren und sind schwer planbar.

6. Schlechtere Vermarktungschancen
Teilungsversteigerungen werden öffentlich angekündigt. Das schreckt viele qualifizierte Käufer ab, die ein reguläres und diskretes Verkaufsverfahren bevorzugen. Zudem sinkt die Verhandlungsbereitschaft der Bieter durch den Zwangskontext.
Alternative zur Teilungsversteigerung: Remedium
Anstelle einer Zwangsversteigerung bietet Remedium eine wirtschaftlich und emotional sinnvolle Lösung: die Teilerbauseinandersetzung.
- Remedium kauft den Anteil des verkaufswilligen Miterben zu fairen Konditionen
- Die verbleibenden Miterben behalten ihre Miteigentümerstellung
- Die Immobilie wird durch Remedium verwaltet, ggf. saniert und vermietet
- Eine Teilungsversteigerung wird vertraglich ausgeschlossen
Vergleich: Teilungsversteigerung vs. Remedium
Merkmal | Teilungsversteigerung | Remedium-Lösung |
---|---|---|
Dauer | 6–24 Monate | wenige Wochen bis Monate |
Kontrolle | Keine – Verkauf über Amtsgericht | Volle Transparenz & Mitsprache |
Erlös | Oft unter Marktwert | Marktnahe Bewertung |
Emotionale Belastung | Hoch (öffentlicher Streit, Gerichtsprozess) | Gütliche Lösung mit Wahrung des Familienfriedens |
Kosten | Gericht, Gutachter, Anwälte | Keine versteckten Zusatzkosten |
Flexibilität | Keine | Individuelle Sanierungs- und Verwaltungsstrategie |
Langfristiger Partner | Nicht vorhanden | Ja, Remedium übernimmt Verwaltung & Entwicklung |
Ausschluss Teilungsversteigerung | Nein | Ja – vertraglich gesichert |

FAQ
1. Was ist eine Teilungsversteigerung in der Erbengemeinschaft?
Die Teilungsversteigerung ist ein gerichtliches Verfahren, mit dem eine Immobilie versteigert wird, wenn sich die Miterben nicht über Verkauf oder Nutzung einigen können. Sie dient dazu, die Erbengemeinschaft aufzulösen.
2. Wer kann eine Teilungsversteigerung beantragen?
Jeder einzelne Miterbe kann die Teilungsversteigerung beantragen – auch ohne Zustimmung der anderen Miterben. Das führt oft zu Streit und eskaliert familiäre Konflikte.
3. Wie lange dauert eine Teilungsversteigerung?
Die Dauer liegt in der Regel zwischen 6 und 24 Monaten. Die Teilungsversteigerung verzögert sich häufig durch Einsprüche, Gerichtsgutachten oder überlastete Amtsgerichte.
4. Welche Kosten entstehen durch eine Teilungsversteigerung in der Erbengemeinschaft?
Die direkten Verfahrenskosten liegen bei 7.000 bis 12.000 Euro. Zusätzlich entstehen oft hohe indirekte Verluste, da die Immobilie unter Marktwert verkauft wird – typische Wertverluste liegen bei 10–30 %.
5. Wie kann eine Teilungsversteigerung in der Erbengemeinschaft vermieden werden?
Eine sinnvolle Alternative bietet Remedium: Das Unternehmen kauft Erbanteile zu fairen Marktpreisen, ohne dass es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt. So lässt sich die Teilungsversteigerung wirtschaftlich und einvernehmlich umgehen.